Werbe-Wasser von TPS: Werben mit rein natürlichem Mineral- und Quellwasser aus anerkannten europäischen Quellen.
Natürliches Mineralwasser: Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen, wird an der Quelle abgefüllt und muss amtlich anerkannt werden. Seine Inhaltsstoffe dürfen nur unwesentlich schwanken. Natürliches Mineralwasser ist das einzige Lebensmittel, das in Deutschland amtlich zugelassen wird. Verkehrsbezeichnung für natürliches Mineralwasser im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sind: Natürliches Mineralwasser, natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser, natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt, natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt, Säuerling oder Sauerbrunnen.
Sprudel: Bezeichnung für ein Mineralwasser das im wesentlichen unter natürlichem Kohlensäuredruck aus der Quelle hervorsprudelt. Oft ist die Bezeichnung „Sprudel“ auch Bestandteil des Quellnamens.
Stilles Mineralwasser ist ein natürliches Mineralwasser, dem die Kohlensäure vollständig oder teilweise entzogen wurde. Es wird z.T. in die grüne Brunnen-Einheitsflasche abgefüllt.
Quellwasser: Quellwasser ist Wasser aus geschützten, unterirdischen und natürlichen Vorkommen und entspricht den Trinkwasser Anforderungen. Es wird direkt am Quell-Ort abgefüllt. Quellwasser speist sich aus Oberflächenwasser, das auf seinem Weg in die Tiefe verschiedene Gesteinsschichten passiert und damit einer natürlichen Filterung unterliegt.
Zugleich lösen sich Mineralsalze und Spurenelemente aus dem Gestein und verleihen dem Wasser seinen Geschmack. Wie auch beim Mineralwasser werden lediglich Eisen, Mangan, Schwefelverbindungen und Arsen entfernt. Quellwasser bedarf anders als Mineralwasser keiner amtlichen Anerkennung.
Tafelwasser ist ein „künstlich“ hergestelltes Wasser. Tafelwasser besteht aus normalem Trinkwasser. Es ist daher kein Quell- Mineralwasser. Tafelwasser kann überall zusammengemischt und abgefüllt werden, solange die Anforderungen an die Hygiene eingehalten werden. Es ist aber keine amtliche Anerkennung erforderlich. Eine Etikettierung als natürliches Wasser ist verboten und die Angabe einer Ursprungsquelle oder eines Brunnens nicht zulässig. Tafelwasser ist somit ein Getränk, das zwar aus Trinkwasser besteht, aber die Anforderungen an natürliches Mineralwasser nicht erfüllt.
Pfand auf Wasserflaschen die auf Messen verteilt werden?
Zunächst: In Deutschland besteht nach der Verpackungsordnung seit 2003 generell eine Pfandpflicht auf Wasser in Glas- oder PET Flaschen. Egal ob Still oder Spritzig, ob im Handel verkauft oder auf Messen unentgeltlich verteilt – die Regelung gilt leider ohne Ausnahme. Die Regelung im Einzelnen können unter www.dpg-pfandsystem.de eingesehen werden.
Das deutsche Pfand gilt nur in Deutschland (und nicht in der Schweiz oder Österreich). Sollte das Wasser für den Export bestimmt sein, können wir die Flaschen gegen Bestätigung ohne Pfand ausliefern.
Alternative können wir Ihnen unser Wasser im Beutel oder unsere Werbe-Säft ein der Glasflasche anbieten. Diese sind rechtssicher Pfandfrei,